Einwanderung & Arbeitserlaubnis
Westbalkanregelung
Kurz erklärt
Die Westbalkanregelung erlaubt Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, in Deutschland zu arbeiten – auch ohne anerkannte Qualifikation. Voraussetzung sind ein konkretes Jobangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines der sechs Westbalkan-Staaten
- Konkretes Arbeitsplatzangebot
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (u. a. Prüfung der Arbeitsbedingungen)
- Visum der deutschen Auslandsvertretung
Kontingent
Die Zahl der Zustimmungen pro Jahr ist begrenzt. Frühe Planung lohnt sich.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: 04.11.2026
