Einwanderung & Arbeitserlaubnis

Westbalkanregelung

Kurz erklärt

Die Westbalkanregelung erlaubt Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, in Deutschland zu arbeiten – auch ohne anerkannte Qualifikation. Voraussetzung sind ein konkretes Jobangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines der sechs Westbalkan-Staaten
  • Konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (u. a. Prüfung der Arbeitsbedingungen)
  • Visum der deutschen Auslandsvertretung

Kontingent

Die Zahl der Zustimmungen pro Jahr ist begrenzt. Frühe Planung lohnt sich.

Offizielle Quellen