Einwanderung & Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis in Deutschland

Auch gesucht als: Arbeitserlaubnis Deutschland

Kurz erklärt

Wer nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommt, braucht für eine Beschäftigung in Deutschland einen Aufenthaltstitel, der das Arbeiten erlaubt. Eine separate „Arbeitserlaubnis“ gibt es heute in der Regel nicht mehr – die Erlaubnis steht im Aufenthaltstitel.

Wer braucht keine?

Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dürfen ohne besondere Erlaubnis in Deutschland arbeiten.

Welche Wege gibt es für Nicht-EU-Bürger?

  • Aufenthalt als Fachkraft mit Berufsausbildung oder Studium
  • Blaue Karte EU für Akademikerinnen und Akademiker
  • Chancenkarte zur Jobsuche
  • Westbalkanregelung für bestimmte Staaten
  • Aufenthalt zur Ausbildung oder zur Anerkennung des Abschlusses

Was prüft die Behörde?

Je nach Weg: ein konkretes Jobangebot, die Qualifikation bzw. deren Anerkennung, das Gehalt und häufig die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich sie?

Im Ausland bei der deutschen Auslandsvertretung (Visum), in Deutschland bei der Ausländerbehörde.

Gilt das auch für türkische Staatsangehörige?

Für türkische Staatsangehörige gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln für Nicht-EU-Bürger; für bereits in Deutschland Beschäftigte gibt es Besonderheiten aus dem Assoziationsrecht. Lassen Sie sich im Einzelfall beraten.

Offizielle Quellen