Einwanderung & Arbeitserlaubnis
Aufenthaltstitel
Kurz erklärt
Ein Aufenthaltstitel erlaubt Menschen aus Nicht-EU-Staaten, sich in Deutschland aufzuhalten – zum Beispiel als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU oder Niederlassungserlaubnis. Ob und wie viel gearbeitet werden darf, steht im Titel.
Welche Arten gibt es?
- Visum (für die Einreise)
- Aufenthaltserlaubnis (befristet, für einen bestimmten Zweck)
- Blaue Karte EU (für Hochqualifizierte)
- Chancenkarte (zur Jobsuche)
- Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU (unbefristet)
Verlängerung
Befristete Titel müssen rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde verlängert werden. Stellen Sie den Antrag früh – viele Behörden haben Wartezeiten.
Häufige Fragen
Muss ich den Aufenthaltstitel bei der Bewerbung angeben?
Arbeitgeber müssen prüfen, ob Sie arbeiten dürfen. Bei Approved Potentials können Sie Ihren Status im Profil angeben – er fließt nicht in Ihren Profil-Score ein.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: 04.11.2026
