Ausbildung & Praktikum
Übernahme nach der Ausbildung
Kurz erklärt
Übernahme bedeutet, dass der Ausbildungsbetrieb Sie nach der bestandenen Prüfung als Fachkraft weiterbeschäftigt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es in der Regel nicht – manche Tarifverträge oder Betriebe sagen sie aber zu.
Was gilt rechtlich?
Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Werden Sie danach ohne neue Vereinbarung weiterbeschäftigt, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Tipp
Sprechen Sie das Thema rechtzeitig an. Viele Betriebe werben sogar mit einer Übernahmegarantie – fragen Sie im Vorstellungsgespräch danach.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: 04.11.2026
