Probezeit
Die Probezeit ist die erste Phase eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, in der beide Seiten mit kürzerer Frist kündigen können. Im Arbeitsverhältnis dauert sie höchstens sechs Monate, in der Ausbildung ein bis vier Monate.
Im Arbeitsverhältnis
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, sofern Tarifverträge nichts anderes regeln.
In der Ausbildung
Die Probezeit beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Häufige Fragen
Kann die Probezeit verlängert werden?
Im Arbeitsverhältnis nicht über sechs Monate hinaus. In der Ausbildung kann sie sich bei längerer Unterbrechung, etwa durch Krankheit, verlängern, wenn das vereinbart ist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: 04.11.2026
