Arbeit & Vertrag

Probezeit

Kurz erklärt

Die Probezeit ist die erste Phase eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, in der beide Seiten mit kürzerer Frist kündigen können. Im Arbeitsverhältnis dauert sie höchstens sechs Monate, in der Ausbildung ein bis vier Monate.

Im Arbeitsverhältnis

Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, sofern Tarifverträge nichts anderes regeln.

In der Ausbildung

Die Probezeit beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Häufige Fragen

Kann die Probezeit verlängert werden?

Im Arbeitsverhältnis nicht über sechs Monate hinaus. In der Ausbildung kann sie sich bei längerer Unterbrechung, etwa durch Krankheit, verlängern, wenn das vereinbart ist.