Arbeit & Vertrag
Befristeter Arbeitsvertrag
Auch gesucht als: Befristung
Kurz erklärt
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt oder mit Erreichen eines Zwecks. Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung bis zu zwei Jahre möglich und darf in dieser Zeit bis zu dreimal verlängert werden.
Wichtige Regeln
- Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden – sonst gilt der Vertrag als unbefristet
- Ohne Sachgrund: höchstens zwei Jahre, bis zu drei Verlängerungen
- Mit Sachgrund (z. B. Elternzeitvertretung) auch länger
Kündigung
Ein befristeter Vertrag ist vor Ablauf nur ordentlich kündbar, wenn das vereinbart ist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: 04.11.2026
