Arbeit & Vertrag

Befristeter Arbeitsvertrag

Auch gesucht als: Befristung

Kurz erklärt

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt oder mit Erreichen eines Zwecks. Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung bis zu zwei Jahre möglich und darf in dieser Zeit bis zu dreimal verlängert werden.

Wichtige Regeln

  • Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden – sonst gilt der Vertrag als unbefristet
  • Ohne Sachgrund: höchstens zwei Jahre, bis zu drei Verlängerungen
  • Mit Sachgrund (z. B. Elternzeitvertretung) auch länger

Kündigung

Ein befristeter Vertrag ist vor Ablauf nur ordentlich kündbar, wenn das vereinbart ist.