Arbeit & Vertrag
Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung)
Auch gesucht als: Arbeitnehmerüberlassung · Leiharbeit
Kurz erklärt
Bei der Zeitarbeit sind Beschäftigte bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und werden an Kundenunternehmen verliehen. Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Wichtige Regeln
- Grundsätzlich höchstens 18 Monate Einsatz beim selben Kunden (Tarifverträge können abweichen)
- Gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft grundsätzlich nach neun Monaten (Equal Pay)
- Die Zeitarbeitsfirma braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit
Unterschied zu Approved Potentials
Wir sind keine Zeitarbeitsfirma: Sie werden direkt beim Unternehmen angestellt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: 04.11.2026
