Bewerbung
Probearbeiten
Auch gesucht als: Probearbeit
Kurz erklärt
Beim Probearbeiten arbeiten Bewerber für kurze Zeit – oft einen Tag – im Betrieb mit, damit beide Seiten sehen, ob es passt. Rechtlich ist es meist ein „Einfühlungsverhältnis“ ohne Arbeitspflicht.
Bezahlt oder nicht?
Ein reines Kennenlernen ohne Arbeitspflicht ist oft unbezahlt. Arbeiten Sie dagegen wie ein Beschäftigter mit, kann ein bezahltes Arbeitsverhältnis entstehen.
Versicherung
Klären Sie vorab, wie Sie während des Probearbeitens versichert sind. Wer Leistungen der Agentur für Arbeit bezieht, sollte das Probearbeiten vorher melden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: 04.11.2026
