Ausbildung & Praktikum
Pflichtpraktikum
Kurz erklärt
Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das eine Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorschreibt. Anders als freiwillige Praktika fällt es nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn.
Was gilt beim Gehalt?
Für Pflichtpraktika gilt der Mindestlohn nicht – eine Vergütung ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. Freiwillige Praktika über drei Monate sind dagegen in der Regel mindestlohnpflichtig.
Sozialversicherung
Für Studierende im vorgeschriebenen Praktikum gelten besondere Regeln. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: 04.11.2026
