Arbeit & Vertrag
Minijob
Auch gesucht als: Minijob-Grenze
Kurz erklärt
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zur Minijob-Grenze. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Für Beschäftigte fallen in der Regel kaum Abgaben an.
Was gilt?
- Verdienstgrenze 2026: 603 € im Monat (bei 13,90 € Mindestlohn)
- Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit
- Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung und Mindestlohn wie bei anderen Beschäftigten
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber zahlen Pauschalabgaben und melden Minijobs bei der Minijob-Zentrale.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: 04.11.2026
