Nachweise & Scheine
Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG)
Auch gesucht als: Belehrung IfSG · Rote Karte
Kurz erklärt
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet – etwa in Küche, Service, Bäckerei oder Pflege mit Essensausgabe – braucht vor dem ersten Arbeitstag eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Umgangssprachlich heißt die Bescheinigung „Gesundheitszeugnis“.
Wie bekomme ich sie?
Beim Gesundheitsamt oder einer beauftragten Stelle, vielerorts auch online. Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
Danach
Der Arbeitgeber wiederholt die Belehrung regelmäßig und dokumentiert sie.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich – maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: 04.11.2026
